Brandschutz
Durch unser „Modul-System“ haben Sie die Möglichkeit genau die Leistungen zu buchen, die Sie auch wirklich haben möchten.
Stellen Sie sich die Module so zusammen, wie Sie es gerne hätten.
Sie brauchen Unterstützung? Gerne beraten wir Sie!
Brandschutzhelfer
Theoretische und praktische Ausbildung nach DGUV 205-023 und ASR A2.2. Folgende Inhalte werden vermittelt: Grundlagen des vorbeugenden Brandschutzes, betriebliche Brandschutzorganisation sowie über die Funktions- und die Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen. Gefahren durch Brände, richtiges Verhalten im Brandfall und eine praktische Übungseinheit am Brandsimulator. Gerne führen wir im Anschluss einen Praxisnahen Rundgang mit den Teilnehmern durch, um das Gelernte zu vertiefen.
Ca. 4 UE + 1 UE Feuerlöschtraing
(1UE = 45min)
Evakuierungshelfer
Theoretische Ausbildung in Anlehnung an die DGUV 205-023 und ASR A2.3. Folgende Inhalte werden vermittelt: Flucht- und Rettungspläne richtig lesen, Fluchtwege freihalten und überprüfen, anwesende Personen über eine anstehende Räumung/Evakuierung informieren, Sicherstellen einer schnellen und sicheren Räumung, überprüfen, ob sich noch Personen in Gebäude befinden, Checkliste führen.
Ca. 3 UE (1 UE = 45min)
Brandschutzunterweisung
Der Gesetzgeber und die Berufsgenossenschaften fordern eine jährliche Brandschutzunterweisung. Diese enthält neben den theoretischen Grundlagen zum Thema Brandschutz auch eine Einweisung in den sachgerechten Umgang mit Löschmitteln und Löschgeräten. Unterweisungen sind auch bei allen Neueinstellungen zeitnah durchzuführen.
§§ 10, 12 ArbSchG, §6 ArbStättV, DGUV Vorschrift 1, DGUV 205-023, ASR A2.2.
Ca 2 UE (1 UE= 45min)
Löschvorgang-Theorie / Feuerlöschübung
Unsere Experten weisen Ihre Mitarbeiter in einem kurzen Theorieblock in die sachgerechte Vorgehensweise beim Löschen ein. Darüber hinaus wird die korrekte Anwendung von Feuerlöschern und anderen zur Verfügung stehenden Löschmitteln vermittelt. Im Anschluss erfolgt eine praktische Feuerlöschübung an einem Brandsimulationsgerät – natürlich unter sachgerechter Einweisung und Begleitung eines Experten.
Bei Brandschutzhelfern nach DGUV 205-023 verplfichtend.
Ca. 2 UE (1 UE = 45min)
Räumungsübung
Eine Räumungsübung sollte in regelmäßigen Abständen wiederholt werden. Hier zeigt sich schnell, ob das bestehende Flucht- und Evakuierungskonzept funktioniert. Meist lassen sich Abläufe optimieren. Regelmäßige Übungen sind unabdingbar, um den Beschäftigten im Notfall ein „Überlebenstool“ an die Hand zu geben. Nach Wunsch, kann ggf. die Übung mit der hiesigen Feuerwehr durchgeführt werden.
mind. 1,5 UE (1 UE = 45min)
Externerer Brandschutzbeauftragter
Als Ihr externer Brandschutzbeauftragter bieten wir umfassende Lösungen für den Brandschutz in Ihrem Unternehmen. Mit jahrelanger Erfahrung und fundiertem Fachwissen sorgen wir dafür, dass Sie stets auf der sicheren Seite sind.
Unsere Dienstleistungen umfassen:
- Erstellung und Aktualisierung von Brandschutzkonzepten
- Regelmäßige Überprüfung und Wartung Ihrer Brandschutzeinrichtungen
- Schulung und Unterweisung Ihrer Mitarbeiter im Brandschutz
- Beratung und Unterstützung bei der Umsetzung gesetzlicher Vorschriften
Wir bilden nach folgenden Regelwerken aus:
- §§ 10, 12 ArbSchG
- DGUV Vorschrift 1
- DGUV 205-023
- ASR A2.2 / A2.3
FAQ
Most frequent questions and answers
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) §§ 10, 12, die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) DGUV 205-023 und die Arbeitsstättenrichtlinie (ASR) ASR A2.2 fordern eine regelmäßige bzw. jährliche Unterweisung der Mitarbeiter
Die DGUV 205-023 empfiehlt eine Auffrischung alle 3-5 Jahre. Bei wesentlichen betrieblichen Änderungen ist die Ausbildung in kürzeren Abständen zu wiederholen. Erfahrungsgemäß hat sich ein Intervall von 2 Jahren bewährt.
Grundsätzlich alle im Unternehmen befindliche Mitarbeiter müssen unterwiesen werden. Besonders Neuanstellungen.
Es hat sich bewährt, die Aufgaben des Brandschutzhelfers von den Aufgaben des Evakuierungshelfers zu trennen, da der Brandschutzhelfer in der Regel mit anderen Aufgaben in einer Notsituation beschäftigt ist.
Ja, nach DGUV 205-023 ist eine praktische Feuerlöschübung verpflichtend.